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Die Elterngeldänderungen sind beschlossen. Hier findest du die Elterngeld-Neuerungen



Elterngeld | Neuerungen zum Elterngeld | Elterngeldänderungen | Elterngeldkurzung

Neuerungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für 2024 und 2025

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2015 und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 modifiziert (BGBl. I S. 2510), erfährt erneute Veränderungen, die wir hier detailliert vorstellen. Eines ist allerdings nun endgültig klar, durch diese erneute Verkomplizierung braucht es, um alle Bedingungen zu verstehen und korrekt zu beantragen eine professionelle Elterngeldberatung. Wir von www.elterngeld-beratung.net

helfen natürlich gerne dabei nichts zu verschenken.

Elterngeld Neuerungen | Elterngeld Änderungen

Gesetzesänderung laut Beschluss


Änderungen in § 1 Absatz 8:

Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld erfahren signifikante Anpassungen:

  • In Satz 1 wird die Angabe „250 000“ durch „150 000“ ersetzt.

  • In Satz 2 wird die Angabe „300 000“ durch „175 000“ ersetzt.

Änderungen in § 4:

§ 4 erfährt folgende Anpassungen:

  • Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben.

  • Ein neuer Absatz 6 wird eingeführt, der den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile reguliert. Dies ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Es gibt auch Änderungen für den Bezug von Elterngeld Plus in Verbindung mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus des anderen Elternteils.

Änderungen in § 28:

Die Neuregelungen erstrecken sich auch auf § 28:

  • Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der für Kinder nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024 das Gesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung weiter anwendet.

  • Der bisherige Absatz 1a wird zum Absatz 1b.

  • Ein weiterer Absatz 5 wird eingefügt, der sich auf Kinder bezieht, die ab dem 1. April 2025 geboren oder mit dem Ziel der Adoption angenommen wurden. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 und vor dem 1. April 2025 geboren oder angenommen wurden, gilt § 1 Absatz 8 mit der Maßgabe, dass ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 150.000 Euro erzielt hat. Bei Erfüllung der Voraussetzungen durch eine andere Person entfällt der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 200.000 Euro beträgt.


Elterngeld 2023 und 2024: Aktuelle Entwicklungen

Das Elterngeld ist eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Eltern, die Verdienstausfälle in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes ausgleichen möchten. Hier sind die aktuellen und bevorstehenden Änderungen für die Jahre 2023 und 2024.


Regelungen seit dem 1. September 2021: Seit den Regeländerungen im September 2021 dürfen Eltern in Teilzeit für bis zu 32 Wochenstunden Elterngeld beziehen, im Vergleich zu den vorherigen 30 Wochenstunden. Der Teilzeitkorridor für den Partnerschaftsbonus wurde auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert. Die Begrenzung für Frühgeburten wurde aufgehoben, wodurch Eltern bei Frühgeborenen zwischen einem und vier Monaten mehr Elterngeld erhalten.


Einkommensobergrenze bis 31. März 2024: Die Verbesserungen wurden durch eine Absenkung der Einkommensobergrenze finanziert. Paare mit einem zu versteuernden Einkommen ab 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Verdienst von mehr als 250.000 Euro erhielten ab dem 1. September 2021 kein Elterngeld mehr.


Einkommensobergrenze ab 1. April 2024: Im Streit um den Bundeshaushalt 2024 wurde die Einkommensobergrenze erneut diskutiert. Die Regelung ab dem 1. April 2024 besagt, dass Paare im Jahr vor der Geburt maximal 200.000 Euro verdient haben dürfen, bezogen auf das zu versteuernde Einkommen. Für Alleinstehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro. Ab dem 1. April 2025 gelten für Paare noch strengere Werte, und der Anspruch entfällt bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro.

Für vor dem 1. April 2024 geborene Kinder bleibt die bisherige Einkommensobergrenze von 250.000 bzw. 300.000 Euro für Paare bestehen.


Fazit: Die aktuellen und bevorstehenden Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie beim Elterngeld zeigen, dass die Gesetzgebung ständig auf aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse der Staatskasse reagiert. Eltern sollten sich regelmäßig über die neuesten Regelungen informieren, um ihre finanzielle Planung entsprechend anzupassen.

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