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AGB´s

Allgemeine-, Terminverschiebungs-,
    Storno- und Umbuchungsbedingungen

Wieso wir Gebühren erheben müssen
"Wertschätzung"

Liebe Kunden,

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vielen Dank für Euer Vertrauen. Für eine sorgfältige und persönliche Beratung planen wir ausreichend Zeit ein und bieten täglich nur eine begrenzte Anzahl an Terminen an. Den bestätigten Beratungszeitraum reservieren wir verbindlich für Euch.

Natürlich kann etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommen. Informiert uns deshalb bitte möglichst frühzeitig, wenn Ihr einen Termin nicht wahrnehmen könnt. Je früher Eure Nachricht eingeht, desto größer ist die Möglichkeit, den freigewordenen Zeitraum einer anderen Familie anzubieten.

Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen verursachen fast immer einen wirtschaftlichen Ausfall. Das ist auch bei vergünstigten oder geschenkten Beratungen der Fall.

Ob und in welcher Höhe eine Ausfallentschädigung geschuldet ist, richtet sich ausschließlich nach den wirksam vereinbarten Terminabsage-, Nichterscheinen- und Umbuchungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. 

Diese Regelung hilft uns, ausreichend Zeit für jede Beratung einzuplanen und unsere Angebote dauerhaft verlässlich anzubieten. Gleichzeitig ist sie ein Beitrag zur Fairness gegenüber anderen Familien, die auf einen freien Termin warten.

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Vielen Dank für Euer Verständnis und die verlässliche Zusammenarbeit.

Euer Team von time4fam

Kurzbeschreibung der Terminabsagekosten

Terminabsage-, Nichterscheinen- und Umbuchungsbedingungen

  1. Verbindliche Terminreservierung

Mit unserer Buchungsbestätigung reservieren wir den vereinbarten Beratungszeitraum verbindlich für Dich. Dies gilt unabhängig davon, ob Du die Beratung regulär bezahlst, vergünstigt buchst oder im Rahmen einer Aktion geschenkt bekommst.

Eine Vergünstigung oder unentgeltliche Bereitstellung bedeutet nicht, dass ein kurzfristiger Terminausfall für uns ohne wirtschaftliche Folgen bleibt. Eine Zahlungspflicht wegen eines Ausfalls entsteht jedoch nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen und im gesetzlich zulässigen Umfang.

  1. Absage und Fristberechnung

Wenn Du verhindert bist, informiere uns unverzüglich. Absagen und Verschiebungswünsche kannst Du insbesondere per E-Mail oder über den vereinbarten Nachrichtenkanal übermitteln.

Maßgeblich ist der Eingang Deiner Nachricht. Die Fristen werden in fortlaufenden Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn berechnet.

  1. Voraussetzungen einer Ausfallentschädigung

Verletzt Du im Zusammenhang mit einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen eine verbindlich vereinbarte vertragliche Pflicht und hast Du dies zu vertreten, können wir den dadurch entstandenen Schaden verlangen.

Dies gilt auch bei vergünstigten oder geschenkten Beratungen. 

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  1. Staffel und Berechnungsgrundlage

Die Ausfallentschädigung ist abhängig vom Eingang der Absage auf folgende Beträge begrenzt:

Mehr als 144 Stunden vor Terminbeginn:
Keine Ausfallentschädigung.

Mehr als 72 bis einschließlich 144 Stunden:
20 %.

Mehr als 48 bis einschließlich 72 Stunden:
50 %.

24 bis einschließlich 48 Stunden:
80 %.

Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen:
100 %.

Berechnungsgrundlage ist der vor Buchung ausdrücklich ausgewiesene Terminwert der Dienstleistung. Die daraus folgenden möglichen Beträge sind in der Buchung des Termins und vor Buchungsabschluss hier in % angegeben. Ein vom tatsächlich geschuldeten Beratungspreis abweichender Terminwert muss dabei ausdrücklich kenntlich gemacht und vereinbart werden.

Bei Beratungspaketen gilt ausschließlich der dem ausgefallenen Termin zugeordnete, vorab ausgewiesene Preisanteil. Nicht gebuchte Leistungen werden nicht zugrunde gelegt.

Der Terminwert begrenzt die Forderung. Er ersetzt nicht den Nachweis des Schadens und begründet keine automatische Zahlungspflicht. Fehlt eine wirksame Vereinbarung der Berechnungsgrundlage, entsteht daraus kein Anspruch auf einen höheren Listen- oder Paketpreis.

  1. Schadensermittlung und Gegenbeweis

Wir erläutern die Berechnung einer geltend gemachten Forderung nachvollziehbar. Ersparte Aufwendungen, Ersatzbelegungen und sonstige ausfallmindernde Einnahmen werden berücksichtigt. Zumutbare Möglichkeiten zur Schadensminderung werden genutzt.

Auch bei einer geschenkten Beratung können insbesondere konkret nachweisbare, durch die Reservierung entgangene anderweitige Einnahmen nachgewiesen werden.

Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Vertragsstrafe wird nicht erhoben. Derselbe Schaden wird nicht mehrfach abgerechnet.

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  1. Terminverschiebung

Eine Verschiebung bedarf unserer Zustimmung.

Die Durchführung eines Ersatztermins wird bei der Schadensermittlung berücksichtigt. Weitere Verschiebungswünsche können wir ablehnen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

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  1. Abrechnung und Zahlung

Berechtigte Ausfallforderungen werden unter Angabe des betroffenen Termins, des Absagezeitpunkts und der Berechnungsgrundlage gesondert abgerechnet. Sie sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf berechtigte Ansprüche angerechnet. Überschüsse werden erstattet.

Bei gesetzlichem Zahlungsverzug können wir berechtigte Forderungen anwaltlich oder durch ein Inkassounternehmen verfolgen lassen. Zusätzliche Kosten sind nur im gesetzlich erstattungsfähigen Umfang zu tragen. Die Nichtzahlung führt nicht automatisch zum Verfall sämtlicher weiterer Leistungen oder Guthaben.

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  1. Gesetzliche Rechte und Geltung

Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei wirksamem Widerruf oder wirksamer Kündigung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehende Staffel ersetzt diese nicht.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Buchungen, bei denen sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend.

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