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Elterngeld und Elternzeit verstehen und planen – ohne Rätselraten

Elterngeld gehört zu den kompliziertesten Familienleistungen in Deutschland: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Bemessungszeitraum, Lebensmonate statt Kalendermonate, Einkommensgrenze, das Zusammenspiel mit Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Arbeitgeber. Die meisten Eltern scheitern nicht an fehlenden Informationen, sondern daran, dass sie nicht wissen, welche Fragen sie stellen müssen – auch mit ChatGPT und Co. Wer nicht weiß, was er nicht weiß, kann nicht danach fragen.

Genau da setzen wir an. time4fam erklärt dir die Regeln so, dass du sie auf deine Situation anwenden kannst, strukturiert deine Angaben und macht mit nachvollziehbaren Modellrechnungen sichtbar, wie sich verschiedene Zeit- und Budgetvarianten auswirken. Du triffst deine Entscheidungen informiert – und stellst der Elterngeldstelle, deinem Arbeitgeber oder deiner Steuerberatung die richtigen Fragen.

Was wir für dich tun
  • Grundlagen verständlich erklären: Bezugsformen, Lebensmonate, Bemessungszeitraum, Partnermonate, Einkommensgrenze, Anmeldung der Elternzeit.

  • Planungsvarianten durchrechnen: Modellrechnungen auf Basis deiner Eckdaten und offen benannter Annahmen.

  • Den Antrag vorbereiten: Unterlagen ordnen, amtliche Ausfüllhinweise erläutern, deine Angaben strukturieren – eingereicht wird von dir.

  • Die richtigen Fragen formulieren: für Elterngeldstelle, Arbeitgeber, Krankenkasse, Steuerberatung.

Was wir nicht tun – und warum

Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Konkret: keine rechtliche Prüfung deines Anspruchs oder deines Elterngeldbescheids, keine Widerspruchs- oder Klageberatung, keine Vertretung gegenüber Behörden oder Arbeitgebern, keine Erstellung oder Prüfung von Steuererklärungen und keine individuelle Steuergestaltung. Diese Aufgaben sind gesetzlich Rechtsanwälten und Steuerberatern vorbehalten. Die verbindliche Feststellung deines Anspruchs trifft allein die Elterngeldstelle, die dich dazu kostenlos beraten muss (§ 14 SGB I). Wenn deine Situation eine solche Prüfung erfordert, sagen wir dir das – und wo du sie bekommst.

Zur Einkommensgrenze (175.000 € zu versteuerndes Einkommen)

Wir erklären dir, wie die Grenze nach § 1 Abs. 8 BEEG funktioniert, welches Jahr zählt und welche Größen das zu versteuernde Einkommen allgemein bestimmen. Ob und wie sich daraus in deinem Einzelfall steuerlich etwas gestalten lässt, klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater. Vorsorge- oder Anlageprodukte vermitteln wir über time4fam nicht.

Unabhängig vom Produktabschluss

Unsere Leistungen setzen keinen Abschluss eines Versicherungs-, Anlage- oder Darlehensvertrags voraus. Umfang und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

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