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Übung macht den Meister

Leitfäden, Übungsplattformen und Videovorlagen

Recherche und Schreiben

Fachprüfungen müssen nach 3 Monaten im Nebenberuf abgelegt werden. Bei Einstufung direkt zum VBA, müssen diese binnen 4 Wochen abgelegt werden. Zulassung zur Prüfung wird bei Nachweis von mehr als 3x hintereinander bestandener Probeprüfung (mehr als 90% richtig) gewährt.


Die Praxis-AL-Prüfung muss vor der AL-Beförderung absolviert werden oder bei Direkteinstufung spätestens 6 Wochen nach Einstellung als AL abgelegt werden 
(bei Krankheit ärztliches Attest notwendig).
Bei wiederholtem Absagen und Nichteinhaltung der 6 Wochen-Frist, Rückstufung zum VBA und 6 Monate Beförderungssperre.

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